Die Komplexität und die Vielfalt der Tanks, der Ausrüstungsteile und der Tankanlagen verlangten umfassende Fachkenntnisse, welche nicht bei allen Kantonen und Umweltämtern vorhanden sein könnten. Aus diesem Grund und damit schweizweit ein einheitliches Niveau angewendet werden könne, habe die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) den Schweizerischen Verein für technische Inspektion (SVTI) als Fachstelle für die Überprüfung und Festlegung des Stands der Technik bestimmt. Gemäss Art. 49 Abs. 3 GSchG könnten die Kantone für den Vollzug öffentlich-rechtliche Körperschaften und Private beiziehen, insbesondere für die Kontrolle und Überwachung.