BVU begründet ihre Anordnung, der Meldung der Inbetriebnahme einer neuen Tankanlage für wassergefährdende Flüssigkeiten sei ein "Zertifikat der Produkteprüfung nach KVU durch den SVTI" beizulegen, damit, nach dem Wegfall des Zulassungsverfahrens für Tankanlagen durch den Bund obliege die Beurteilung der Gewässerschutztauglichkeit nun den kantonalen Fachstellen. Die qualitativen Anforderungen an Tankanlagen seien unabhängig davon, ob eine Anlage bewilligungs- oder nur meldepflichtig sei, innerhalb und ausserhalb von Gewässerschutzbereichen zu erfüllen.