2017 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 383 VI. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 81 Gewässerraum Festlegung und Inanspruchnahme des Gewässerraums (Bauen im Gewässerraum) stellt eine Bundesaufgabe dar, gesamtkantonalen Organsiationen steht daher das Beschwerderecht offen. Aus dem Entscheid des Regierungsrats i.S. Verein W. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen)/Gemeinderats S. (RRB Nr. 2016-001029). Aus den Erwägungen