Unter diesen Umständen ist das Bundesgericht grundsätzlich von der Zonenkonformität des Bauvorhabens ausgegangen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 4. September 2015 [1C_482/2014] i.S. A.R.-M. und Mitbeteiligte gegen J. und G.L., Gemeinderat V. und Regierungsrat des Kantons Aargau, Erw. 4.2, S. 9, in welchem u.a. zu 80 % überbetrieblich für Lohnarbeiten eingesetzte Maschinen an den Flächenbedarf angerechnet wurden, nachdem die Lohnarbeiten gesamtbetrieblich untergeordnet waren). (…)