Im oben genannten Entscheid hat das Bundesgericht bei der Beurteilung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes allen Umständen Rechnung getragen. Das Bundesgericht hat nämlich berücksichtigt, dass das im Urteil 1C_482/2014 umstrittene Bauprojekt nicht der Einstellung von landwirtschaftlichen Maschinen dienen soll, die ausnahmslos für Dritte 414 Verwaltungsbehörden 2016