Ohne diese ist es nicht möglich, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens die von der Vorinstanz unterlassene, aber vorgeschriebene individuelle Berechnung des Raumbedarfs vorzunehmen. Es ist deshalb erforderlich, die Angelegenheit an die Abtei- 2016 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 413