3.3 An sich könnte der Regierungsrat in dieser Situation anstelle der Vorinstanz selbst eine Beurteilung vornehmen, ob die geplante Erweiterung der Remise notwendig und damit bewilligungsfähig ist. Die zuständige Fachabteilung, die Landwirtschaft Aargau DFR, hat jedoch die fachliche Überprüfung der im Schreiben des Beschwerdeführers vom 8. Februar 2016 auf insgesamt 14 Seiten detailliert begründeten Nutzung und Notwendigkeit der in Frage stehenden einzelnen Maschinen und Geräte abgelehnt mit Verweis darauf, dass bezüglich der Betriebsstruktur keine Abweichung von der Ausgangslage der standardisierten Flächenberechnungen des FAT-Berichts ersichtlich sei (vgl. …).