(…) Die Abteilung für Baubewilligungen BVU begründet ihren abweisenden Entscheid vom 11. August 2015 damit, dass aufgrund des Betriebstyps und der Betriebsgrösse gestützt auf die Richtwerte der FAT betreffend Raumbedarf für Remisen und Einzelmaschinen Nr. 590/2002 (fortan: FAT-Bericht 590) eine maximal bewilligungsfähige Remisenfläche inkl. Traktorengarage und Werkstatt von 717 m2 zugestanden werden könne. Die Zonenkonformität des Bauvorhabens sei somit nicht ausgewiesen (vgl. …). 2. Gesetzliche Grundlagen (…) 3. Beurteilung der Zonenkonformität des Bauvorhabens 2016 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 411