rungswerte und Richtmasse des FAT-Berichts 590 sind zwar aussagekräftig und verlässlich, jedoch für die Behörden nicht verbindlich; es handelt sich nur um Ausgangswerte. Sie bedürfen regelmässig der Verfeinerung unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Gegebenheiten. Die landwirtschaftliche, betriebliche oder überbetriebliche Erforderlichkeit der Maschinen und Geräte muss nachgewiesen werden. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 24. August 2016 i.S. H. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen)/Gemeinderats Z. (RRB Nr. 2016-000933).