2. Ausgangslage … 2.2 Bauvorhaben … Mit dem nun strittigen Bauprojekt ist die Aufstockung der an das Einfamilienhaus angebauten Garage um ein Geschoss als Erweiterung des Obergeschosses des Wohngebäudes vorgesehen. Die bestehende Garage weist einen Grenzabstand von 2,85 m zur Nachbarparzelle 3225 der Beschwerdeführenden auf. …