Nach Art. 8 Abs. 4 BV sieht das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Nachteilen der Behinderten vor. Gestützt darauf wurde das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002 erlassen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Behinderte rechtlich 2016 Schulrecht 433