Diese stellt höhere Anforderungen an die Studierenden als der Besuch einer Berufsfachschule. In casu geht es um einen Nachteilsausgleich in den Fächern (…), also um ein betriebliches und zwei technische Fächer. In diesen und weiteren betrieblichen und technischen Fächern werden die zentralen Kompetenzen beziehungsweise Kernkompetenzen vermittelt, über die ein Studierender in seiner Tätigkeit als (…) verfügen muss. Der Beschwerdeführer muss somit wie die anderen Studierenden in der Lage sein, unter den ordentlichen Bedingungen die Prüfungen, die während des Semesters abzulegen sind, in den vorgenannten Fächern ablegen zu können, ohne die Gewährung eines Zeitzuschlags.