Möglichkeit nieder, bestimmte Berufe zu ergreifen. Es gibt Berufe und Ausbildungen, die besondere Eigenschaften und Fähigkeiten erfordern, die nicht alle Menschen im gleichen Masse besitzen. Der blosse Umstand, dass einzelne Personen ohne ihr Verschulden diese Fähigkeiten nicht haben, kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen gesenkt sein müssen (vgl. BGE 122 I 130; Bundesverwaltungsgerichtsurteil B-7914/2007 vom 15. Juli 2008 E. 4.4). 9.3.2. Der Beschwerdeführer besucht den Bildungsgang Fachrichtung (…) an der Bauschule, das heisst einer höheren Fachschule. Diese stellt höhere Anforderungen an die Studierenden als der Besuch einer Berufsfachschule.