Als Behinderungen gelten unter anderem Lernstörungen wie Dyslexie, Legasthenie und Dyskalkulie und Aufmerksamkeitsdefizite wie ADS und ADHS (…). Wie bereits oben ausgeführt, haben betroffene Studierende mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen An- 426 Verwaltungsbehörden 2016