Eine Behinderte oder ein Behinderter ist eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Bundesgerichtsurteil 2C_974/2014 vom 27. April 2015 E. 3.2). Als Behinderungen gelten unter anderem Lernstörungen wie Dyslexie, Legasthenie und Dyskalkulie und Aufmerksamkeitsdefizite wie ADS und ADHS (…).