Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) verfasste am 30. Juni 2015 im Zusammenhang mit der Bestimmung betreffend den Nachteilsausgleich ein Merkblatt, das anschliessend ins Netz gestellt wurde (…). 5. 5.1 Eine Behinderte oder ein Behinderter ist eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Bundesgerichtsurteil 2C_974/2014 vom 27. April 2015 E. 3.2).