Sowohl für Berufsprüfungen als auch für höhere Fachprüfungen finden sich keine entsprechenden Bestimmungen in der BBV. Aber ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen wird gemäss Merkblatt des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI analog auch in der höheren Berufsbildung berücksichtigt (vgl. Merkblatt "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen" des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vom 1. Januar 2013). 4.2