9. Gebührenverfügung des Gemeinderats R. Der Gemeinderat auferlegte den Beschwerdeführenden im Rahmen des Entscheids zusätzlich zur Baubewilligungsgebühr von Fr. 2'800.– unter dem Titel "Kosten externe Beurteilung" einen Betrag von Fr. 5'292.–. Diese Kosten stehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Dr. H. In der Beschwerdeantwort macht die Einwohnergemeinde unter Bezugnahme auf § 41 der Bauordnung der Gemeinde R. und §§ 3 und 5 des Gebührenreglements der Gemeinde R. geltend, dass es sich bei einer externen Rechtsberatung um Kosten für Gutachten oder Expertenberichte handle. Der mandatierte Rechtsanwalt sei Experte seines Fachs.