In diesem Zusammenhang kann denn auch auf die Ausführungen des Leiters des kantonalen Wahlbüros in seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2015 (…) verwiesen werden, mit welchen Mitteln im Kanton Aargau die Abstimmungsresultate der Gemeinden plausibilisiert und überprüft werden, um Unregelmässigkeiten und namentlich die Verwechslung von Ja- und Nein-Stimmen zu vermeiden. Der Leiter des Wahlbüros weist des Weiteren darauf hin, dass bezogen auf den Auszählprozess keine Unregelmässigkeiten gemeldet oder in der Öffentlichkeit erörtert worden seien. Es ist daher davon auszugehen, dass im Kanton Aargau das Abstimmungsergebnis korrekt ermittelt wurde.