gallische Gemeinde offenbar Fehler bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses begangen hat, nicht auf ähnliche Fehler im Kanton Aargau geschlossen werden. In diesem Zusammenhang kann denn auch auf die Ausführungen des Leiters des kantonalen Wahlbüros in seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2015 (…) verwiesen werden, mit welchen Mitteln im Kanton Aargau die Abstimmungsresultate der Gemeinden plausibilisiert und überprüft werden, um Unregelmässigkeiten und namentlich die Verwechslung von Ja- und Nein-Stimmen zu vermeiden.