84 Eidgenössische Volksabstimmung; Nachzählung (§§ 63 und 64 GPR) - Eine Nachzählung des Abstimmungsergebnisses auf Kantonsebene ist möglich, wenn aufgrund stichhaltiger Gründe der Verdacht besteht, dass das Ergebnis unrichtig ermittelt worden sein könnte. 2015 Verwaltungsbehörden 478 - Im Rahmen einer Abstimmungsbeschwerde gemäss Art. 77 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 17. Dezember 1976 ist dabei für den Regierungsrat nur das Abstimmungsergebnis seines Kantons massgebend.