Wie auch bereits vorstehend erwähnt worden ist, ist im Schulalltag die Zeitverlängerung kaum praktikabel. Weiter ist anzufügen, dass der Beschwerdeführer gemäss Angaben des Konrektors der Berufsschule Aarau die zur Verfügung stehende Prüfungszeit in mindestens zwei Fällen nicht ausgenutzt habe (vgl. …). Ebenfalls kann ihm kein Internetzugang gegeben werden; der Kontrollaufwand für eine Lehrperson, wäre unangemessen hoch. Der Zugang zu Windows Word ist ausreichend für die Rechtschreibkontrolle. 2.3 2015 Verwaltungsbehörden 464