In den weiteren Sprachfächern wäre eine Nichtbewertung von Rechtschreibefehlern eine zu weit gehende Massnahme, würde doch so das Lernziel herabgesetzt, was nicht mehr als Nachteilsausgleich anzusehen wäre, anders als im Fach Geschichte, wo es um das Begreifen von historischen Zusammenhängen geht (vgl. auch Glockengiesser a.a.O., S.21). Zudem werden in den Sprachfächern Englisch und Französisch nicht nur schriftliche Prüfungen, sondern auch mündliche Prüfungen abgelegt, so dass sich die Zeugnisnote nicht nur aus den schriftlichen Arbeiten zusammensetzt.