gen die Prüfungen des regulären Unterrichts in den naturwissenschaftlichen Fächern ablegen zu können, ohne die Gewährung eines Zeitzuschlags. Im Gegensatz zur Aufnahmeprüfung kann er sich für die Prüfungen genauestens vorbereiten, wird doch geprüft, ob er den behandelten Lernstoff begriffen hat. Daher stellt es keine Diskriminierung dar, wenn er in den Fächern Mathematik, Chemie und Physik keine Zeitzuschläge erhält, die Fragen ihm jedoch vorgelesen werden und die Rechtschreibung nicht bewertet wird. Damit hat er die gleichen Chancen, die Prüfung zu bestehen, wie die anderen Lernenden. Die fachlichen Anforderungen sind trotz der Behinderung nicht herabzusetzen.