Der Beschwerdeführer absolviert die Berufsmaturität der technischen Richtung. Diese Richtung ist mathematisch-naturwissenschaftlich orientiert und setzt ihren Schwerpunkt im Bereich des mathematischen Denkens und dessen Anwendung im naturwissenschaftlichen Bereich (vgl. Homepage der Berufsschule Aarau, Informationen). In diesen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern bekam er zu Recht nicht noch einen Zeitzuschlag. Der Besuch dieser Schule mit dieser Fachrichtung stellt höhere Anforderungen als der Besuch der vorangegangenen Schule.