können die grösseren Zeitzuschläge bei einer einmaligen Prüfung besser umgesetzt werden, da die Prüfung für den Beschwerdeführer "individuell" ausgestaltet werden kann. Auch die bei der Aufnahmeprüfung eingesetzten Hilfsmittel können grosszügiger gewährt werden, weil eine Person den Kandidaten kontrollieren kann, ob er beispielsweise den Internetzugang tatsächlich nur für die Rechtschreibeprüfung benutzt. Wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausführte, ist zu prüfen, ob einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Prüfungszeitverlängerung auch wirklich nützt. Gemäss Stundenplan der BMS II betragen fast alle Lektionen 90 Minuten.