Wie das Bundesgericht zutreffend erkannte, könne die Anpassung des Prüfungsablaufs auf verschiedene Arten geschehen, wobei jeweils Art und Grad der Behinderung im Einzelfall zu betrachten sei. Meistens erfolgen Prüfungserleichterungen durch Prüfungszeitverlängerungen in einem angemessenen Umfang, andere Prüfungsformen oder die Benutzung eines Computers. 1.3 (…) 2. 2.1 (…) 2.2 (…) Für eine Aufnahme- oder Abschlussprüfung werden einer Kandidatin oder einem Kandidaten grosszügigere Massnahmen als Nachteilsausgleich gewährt als im schulischen Alltag.