Der Staat ist nicht verpflichtet, sämtliche faktischen Ungleichheiten zu beheben. Dies schlägt sich auch in der Möglichkeit nieder, bestimmte Berufe zu ergreifen. Es gibt bestimmte Berufe und Ausbildungen, die besondere Eigenschaften und Fähigkeiten erfordern, die nicht alle Menschen im gleichen Masse besitzen. Der blosse Umstand, dass einzelne Personen ohne ihr Verschulden diese Fähigkeiten nicht haben, kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen gesenkt werden müssen (vgl. BGE 122 I 130; Bundesverwaltungsgerichtsurteil B-7914/2007 vom 15. Juli 2008, S. 16).