Behinderungen sind besondere persönliche Eigenschaften, welche die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber nichtbehinderten Lernenden bei einer Prüfung benachteiligen. Die erforderlichen Massnahmen für einen Nachteilsausgleich sind individuell auszugestalten, weil Art und Grad von Behinderung vielfältig sein 2015 Verwaltungsbehörden 460