Somit kommt das Behindertengleichstellungsgesetz vorliegend zur Anwendung. Das BBG fördert und entwickelt den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht. Es zielt unter anderem darauf ab, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen (Art. 3 lit. c BBG). Die Legasthenie und Dyslexie stellen Behinderungen dar. Behinderungen sind besondere persönliche Eigenschaften, welche die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber nichtbehinderten Lernenden bei einer Prüfung benachteiligen.