Bei Grammatikübungen gäbe es keine Erleichterungen und bei Grammatik-, Rechtschreibe- und Wortschatzprüfungen gäbe es keine mildernden Bewertungen, da eine inhaltliche Bewertung entfalle. In den Fächern Mathematik, Physik und Chemie dürfe O.F. bei textbasierten Aufgaben Fragen an die Lehrperson stellen und er dürfe die Lehrperson bitten, ihm die Fragen vorzulesen. In diesen wie auch in den übrigen Fächern entfalle die Bewertung der Rechtschreibung. Im Weiteren fügte er an, dass im Zeugnis der "Nachteilsausgleich Legasthenie" vermerkt werde. Aus den Erwägungen