Für die übrigen Fächer wurde die Bewertung des Inhalts und nicht der Rechtschreibung verfügt. Der Konrektor der Berufsschule verfasste ein Schriftstück, das die Verfügung präzisieren sollte. Darin hielt er unter anderem fest, dass ein Zeitzuschlag von 10% in den Fächern Deutsch, Französisch und Englisch generell gelte. Die Bewertung erfolge schwerpunktmässig auf den Inhalt und nicht auf die Rechtschreibung. Sofern jedoch der Inhalt benotet werde, würden 10% Zuschlag für den Inhalt erteilt. Bei Grammatikübungen gäbe es keine Erleichterungen und bei Grammatik-, Rechtschreibe- und Wortschatzprüfungen gäbe es keine mildernden Bewertungen, da eine inhaltliche Bewertung entfalle.