bringt zwar für den Preis von Fr. 10.– noch eine zusätzliche Dienstleistung, indem sie die vom Servicegewerbe an die "KFA" gesandten Feuerungskontrollrapporte an die amtlichen Feuerungskontrolleure weiterleitet. Das Servicegewerbe könnte den Feuerungskontrollrapport aber auch direkt an den Feuerungskontrolleur senden oder ihn dem Heizungsbetreiber zwecks Weitergabe an den konzessionierten Feuerungskontrolleur aushändigen. Die Zustellung an den Feuerungskontrolleur auf dem unnötigen Umweg über B. (Sitz der I. AG) bringt dem Heizungsbetreiber keinen Zusatznutzen, den er zu entschädigen hätte. Das gleiche gilt für die aufwändige Vignettenbeschaffung in B.