(RRB Nr. 2014-000823, Erw. 5.4). Unangemessen ist auch eine Entschädigung der "KFA" bzw. der I. in der Höhe von Fr. 10.– für den Verkauf der Vignette. Wenn eine Gemeinde z.B. die Gebühr für die Kehrichtabfuhr mittels auf die Kehrichtsäcke zu klebenden Vignetten löst, kann sie die Gebühr für die Kehrichtentsorgungskosten auch nicht um Fr. 10.– pro Sack für den Vignettenverkauf vermehren. Bei einem kostensparenden Vignettenverkauf durch die Gemeindeverwaltung oder das in der Gemeinde ansässige Gewerbe entstehen kaum Vertriebskosten pro Vignette von über Fr. 1.–. Die "KFA" er- 2015 Verwaltungsbehörden 416