(welche teilweise noch durch Beschaffungskosten des Servicegewerbes und deren Mehrwertsteuer zusätzlich erhöht werden) sollen dem Eigentümer oder der Betreiberin der Heizungsanlage vom Servicegewerbe in Rechnung gestellt werden. Bei fehlender Vignette auf dem Feuerungskontrollrapport soll der amtliche Feuerungskontrolleur die Gebühr ersatzweise direkt vom Heizungseigentümer oder der Anlagebetreiberin beziehen ("Gebühr bei Kontrolle durch externe Firma ohne Vignette"). Der Erlös aus dem Vignettenverkauf wird von der "KFA" aufgeteilt. Fr. 30.– gehen an den kommunalen Feuerungskontrolleur für seinen administrativen Aufwand und Fr. 10.– beansprucht die "KFA" für den Vignettenverkauf.