Damit werden die Kosten für administrative Arbeiten und Stichproben abgegolten. Der Rapport wird anschliessend dem zuständigen amtlichen Feuerungskontrolleur(in) der Gemeinde zuzustellen." Die verwendete Abkürzung "KFA" steht für die irreführende Bezeichnung "Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau". Es handelt sich dabei aber weder um eine kantonale Behörde noch um eine vom Kanton Aargau mit Vollzugsaufgaben im Bereich der Feuerungskontrolle beauftragte private Firma.