Auch gemäss § 1 des Kaminfegerhöchsttarifs gilt der Stundenansatz von Fr. 79.80 für alle in § 23 BSG aufgeführten Arbeiten, also nicht nur für Reinigungsarbeiten, sondern auch für die Feuerungskontrollen. Der Höchsttarif von Fr. 79.80 wurde im Übrigen im Jahre 2014 auf Antrag des Aargauischen Kaminfegermeisterverbandes überprüft. Die eidgenössische Preisüberwachung hat den bisherigen maximalen Stundenansatz weiterhin für angemessen erachtet und eine Erhöhung abgelehnt, weshalb auf eine Revision des Kaminfegerhöchsttarifs verzichtet wurde. 5.3 Ferner geht aus dem Protokoll der Besprechung vom 28. Oktober 2014 hervor, dass in den Gemeinden S., B. und V. weiterhin (und