Im Hinblick auf den Erlass einer neuen kommunalen Gebührenordnung ist der Gemeinderat S. auf Fehlbeurteilungen hinzuweisen, welche in der Aktennotiz "Kaminfegertarif Amtsperiode 2014/17 – Überprüfung" enthalten sind. Die Aktennotiz, welche am Ende auf den 3. Oktober 2014 datiert ist, aber das Ergebnis einer Besprechung vom 28. Oktober 2014 von Vertretern der Gemeinderäte S., B. und V. mit dem konzessionierten Kaminfeger H.K. der drei Gemeinden wiedergeben soll, enthält die falsche Feststellung, Feuerungskontrollen seien nicht dem regierungsrätlichen Kaminfegerhöchsttarif unterstellt.