Es erscheint bei der gegebenen Sachlage als angezeigt, wenn die Gemeinde die Hilfe eines auf Gebührenfragen und Gemeinderecht spezialisierten Experten in Anspruch nimmt, genau so wie es auch im Bereich der Raumplanung oder bei anderen komplexen kommunalen Aufgaben üblich ist, externe Fachkräfte bei der Ausarbeitung von Entwürfen beizuziehen. Da offenbar auch weitere, benachbarte Gemeinden einen entsprechenden Rechtsetzungsbedarf haben, dürfte sich eine Zusammenarbeit anbieten, wodurch die Kosten verteilt werden können.