5. 5.1 Wie der Gemeinderat S. selbst festgestellt hat, ist die kommunale Rechtsetzung im Gebührenbereich und namentlich in Brand- schutz- und Umweltschutzangelegenheiten komplex. Eine kleine Gemeinde, die in ihrer Verwaltung keine Juristen beschäftigt, wird nicht umhin kommen, sich professionell beraten zu lassen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, neue Fehler zu begehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie – wie vom Aufsichtsanzeiger gefordert – bei ihrer Rechtsetzung von Juristen der kantonalen Verwaltung quasi zwangsweise zu begleiten und zu kontrollieren ist.