vom 23. April 1996 angegeben hat. Gemäss Ziffer 4 der von der Gemeindeversammlung S. am 3. März 1994 beschlossenen und vom Grossen Rat am 23. April 1996 genehmigten Gebührenordnung der Gemeinde S. sind im Bereich des Brandschutzes folgende Gebühren zu entrichten: "Für die Behandlung von Brandschutzgesuchen sowie für Brandschutzkontrollen, Feuerschau, feuerpolizeiliche Abnahmekontrollen, Kontrolle von Feuerungs- und Tankanlagen und bauliche Kontrollen pro Gesuch bzw. Gebäude oder Anlage, entsprechend dem erforderlichen Verwaltungsaufwand a) Gesuch um Erteilung von Brandschutzbewilligungen Fr. 150.– bis Fr. 1200.–