Offenbar wollte der Gemeinderat die Limitierungen des Kaminfegerhöchsttarifs umgehen, hat er doch die Gebühren unverändert übernommen, die der Regierungsrat in der Aufsichtsanzeigebeantwortung vom 20. August 2014 als überhöht und als mit dem Kaminfegerhöchsttarif unvereinbar bezeichnet hatte. Entsprechend dem Pressebericht sollten die bisher angewendeten Tarife keine Anpassung erfahren, sondern weiterhin unverändert angewendet werden. Der Gemeinderat sieht dies jedoch nicht als renitentes Verhalten, sondern als eine in guten Treuen erfolgte Fehlinterpretation des komplexen Gebührenrechts.