Er hat den Tarif unter anderem in zwei separate Tarife aufgeteilt, mit dem Briefkopf des Gemeinderates versehen, für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 anwendbar erklärt, auf den 10. November 2014 datiert und publiziert. Der mit "Kaminfegertarif Amtsperiode 2014 – 2017" überschriebene Kaminfegertarif beschränkt sich darauf, den Stundenlohn auf den Maximalbetrag von Fr. 79.80 gemäss regierungsrätlichem Kaminfegerhöchsttarif festzulegen, was nicht zu beanstanden ist. Fälschlicherweise wird aber dieser Kaminfegertarif nur für die Reinigungsarbeiten anwendbar erklärt, weil für die ebenfalls unter den Kaminfegertarif fallenden Kontrollen der Feuerungs- und Rauchabzugs-