4. 4.1 Nach der regierungsrätlichen Beantwortung der ersten Aufsichtsanzeige vom 7. März 2014 hat der Gemeinderat S. am 10. November 2014 den vom Kaminfeger H.K. entworfenen und vom Gemeinderat mit Protokollauszug vom 6. Januar 2014 erstmals genehmigten Tarif entsprechend den regierungsrätlichen Weisungen in formeller Hinsicht überarbeitet. Er hat den Tarif unter anderem in zwei separate Tarife aufgeteilt, mit dem Briefkopf des Gemeinderates versehen, für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 anwendbar erklärt, auf den 10. November 2014 datiert und publiziert.