schutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau, BZG-AG, 05.96, S. 38). Nachdem wie erwähnt kein Rechtsanspruch auf die Freigabe von Ersatzbeiträgen besteht, ist jedenfalls nicht zu beanstanden, dass Ersatzbeiträge nur für das standardisierte Material freigegeben werden; diese Praxis trägt letztlich auch zu einer rechtsgleichen und willkürfreien Behandlung der Gesuche bei. (…) 2015 Verwaltungsrechtspflege 485 VII. Verwaltungsrechtspflege 86 Erstinstanzliche Verfahrenskosten In erstinstanzlichen Verfahren dürfen externe Rechtsberatungskosten nicht den gesuchstellenden Personen weiterverrechnet werden.