9.3 9.3.1 Für den Regierungsrat steht fest, dass das Baugesuch die gesetzlichen Anforderungen für die hindernisfreie Ausgestaltung einer neu errichteten, öffentlich zugänglichen Baute nicht gänzlich erfüllt. Insbesondere fehlt es an einer stufenlosen Erschliessung des Ober- und wohl auch des Erdgeschosses (vgl. dazu: Ziff. 3.1.2 SIA- Norm 500; Baupläne) und an mindestens einer rollstuhlgerechten Toilette (Ziff. 7.2.1.2 SIA-Norm 500).