9.1 Der Gemeinderat unterbreitete das Baugesuch der Beschwerdeführerin während des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens der Stiftung Procap (Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Kantone Aargau/Solothurn). Die Stiftung Procap stellte im Rahmen ihrer Beurteilung fest, dass diverse Anforderungen an die hindernisfreie Ausgestaltung nicht erfüllt bzw. aufgrund ungenügender Pläne nicht überprüfbar seien. Bemängelt werden dabei insbesondere das Fehlen eines rollstuhlgerechten Parkfeldes, die fehlende stufenlose Erschliessung des Erdgeschosses und der Schulungsräume in den Obergeschossen sowie das Fehlen einer rollstuhlgerechten Toilette im Erdgeschoss.