Eine Gebühr von rund Fr. 10.– für administrative Aufwendungen bei Vornahme der Feuerungskontrolle durch eine Servicefirma dürfte dem effektiven durchschnittlichen Aufwand gerecht werden, zumal der Tarif für zweite und dritte Mahnungen noch eine zusätzliche Gebühr von Fr. 20.– vorsieht. Bei Holzfeuerungen setzt der Tarif denn auch für den administrativen 2014 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 461