Sämtliche Arbeiten einschliesslich der administrativen Leistungen des Servicegewerbes werden diesem direkt vom Heizungseigentümer oder -betreiber entschädigt. Die vom Servicegewerbe geleisteten administrativen Arbeiten bleiben dem Kaminfeger und Feuerungskontrolleur also erspart, wenn eine Servicefirma an seiner Stelle die Feuerungskontrolle vornimmt. Er kann sich dann darauf beschränken, den ausgefüllten Feuerungskontrollrapport entgegenzunehmen, eine kurze Plausibilitätskontrolle vorzunehmen und die erfolgte Feuerungskontrolle zu erfassen.