Nimmt eine Servicefirma die Feuerungskontrolle vor, erfasst sie auf dem Feuerungskontrollrapport sämtliche Messwerte und nimmt eine Beurteilung (Auswertung) vor, ob die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, stellt sie zuhanden des Gemeinderats auch noch einen Antrag für die zu verfügende Instandstellungsfrist. Sämtliche Arbeiten einschliesslich der administrativen Leistungen des Servicegewerbes werden diesem direkt vom Heizungseigentümer oder -betreiber entschädigt.